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Entlastung
Entlasten Sie Ihr Wartezimmer und Ihre Mitarbeiter durch Online-Terminvergabe und automatischer Erinnerung per E-Mail oder SMS.




Anpassung an Ihre Prozesse

Es wird keine zusätzliche Software benötigt. Sie können die Videosprechstunde einfach und bequem per Laptop oder Tablet führen.

VIOMEDI stellt Anbindungen an Ihre bestehende Praxissoftware zur Verfügung. So können Sie z. B. in der Tagesliste sehen, wann Ihr Patient das Wartezimmer betritt und zur Videosprechstunde bereit ist.

                           

Abrechnung

Arztpraxen erhalten für jede Videosprechstunde einen Technik- und Förderzuschlag von 4,33 Euro (GOP 01450, Bewertung: 40 Punkte) und können die Gebührenordnungsposition (GOP) 01439 für die Betreuung des Patienten abrechnen.

Der Technik- und Förderzuschlag wird für bis zu 47 Videosprechstunden im Quartal gezahlt, auch mehrmals im Behandlungsfall. Hier können im Quartal also bis zu 1.899 Punkte / 205,52 Euro abgerechnet werden.

Neben der GOP 01439 kann die Videosprechstunde auch für Pflegefallkonferenzen (GOP 37120, GOP 37320), GOÄ oder die individuelle Gesundheitsleistung (IGel) abgerechnet werden. Weitere Infos finden Sie hier.